Ich möchte eine Entschädigung wegen einer Zugverspätung beantragen.
Die allgemeine EU-Regelung lautet:
a) 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis einschließlich 119 Minuten;
b) 50 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.
Dies kann je nach Beförderer jedoch günstiger ausfallen. Es gibt auch Ausnahmen: Die Entschädigung gilt beispielsweise nicht bei Unwettern, einer Pandemie oder einer anderen Form höherer Gewalt. Streiks fallen nicht unter diese Ausnahmen. Ist die Verspätung bereits vor Reisebeginn bekannt und/oder ist eine pünktliche Ankunft durch alternative Verkehrsmittel weiterhin möglich, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Entschädigung.
Entschädigung je nach Bahngesellschaft beantragen – bitte prüfen Sie auf Ihrem Ticket, welche Bahngesellschaft angegeben ist:
Sie müssen keine Nachweise sammeln, sofern im jeweiligen Formular unten nichts anderes angegeben ist. Die Bahngesellschaften können anhand Ihrer Ticketnummer in der Regel automatisch feststellen, ob Ihr Zug verspätet war.
Deutsche Bahn (Deutschland)
Folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie das Formular auf der Website aus. Sie können die Entschädigung online beantragen, indem Sie sich mit der Referenznummer auf Ihrem Ticket und Ihrem Nachnamen anmelden. Die Deutsche Bahn wird sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Pauschalreise (Zug + Hotel) gebucht haben, ist auf Ihrem Ticket kein Fahrpreis ausgewiesen. Dieses Feld können Sie im Formular leer lassen. Ihr Antrag wird dennoch bearbeitet.
Eurostar (Vereinigtes Königreich und Frankreich)
Füllen Sie das Formular auf der Website aus. Bitte beachten Sie: Eurostar entschädigt ausschließlich mit Gutscheinen. Diese erhalten Sie nach der Beantragung so schnell wie möglich per E-Mail.
Interrail-Reservierungen (Europa)
Für Reisen mit einem Interrail-Pass ist bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden eine Entschädigung von bis zu 24 € möglich. Sie können die Entschädigung über das Formular auf der Website beantragen. Interrail wird sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Italo (Italien)
Füllen Sie das Formular auf der Website aus. Italo wird sich anschließend so schnell wie möglich bezüglich der Entschädigung mit Ihnen in Verbindung setzen.
NS (Niederlande)
Füllen Sie das Formular auf der Website aus. NS wird sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
ÖBB (Österreich)
Füllen Sie das Formular auf der Website aus. Die ÖBB wird sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
OUIGO (Frankreich)
OUIGO hat besondere Entschädigungsregelungen: Es werden ausschließlich Gutscheine in Höhe von maximal 50 % des Ticketpreises ausgegeben. Dies geschieht automatisch innerhalb von 15 Werktagen nach der Reise. Weitere Informationen finden Sie hier.
Renfe (Spanien)
Bei Renfe kann bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung beantragt werden. Dies ist über das Formular auf der Website möglich.
SBB (Schweiz)
Folgen Sie den Schritten auf der Website, um eine Entschädigung zu beantragen.
SJ (Schweden)
Sie können eine Entschädigung beantragen, indem Sie den Schritten auf der Website folgen. SJ wird sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
TGV INOUI (Frankreich)
Eine Entschädigung kann ab 30 Minuten Verspätung beantragt werden, sofern die Verspätung durch TGV selbst verursacht wurde. Füllen Sie hierfür das Formular auf der Website aus.
Trenitalia (Italien)
Eine Entschädigung kann für Frecce-Züge ab 30 Minuten Verspätung und für andere Züge ab 60 Minuten Verspätung beantragt werden. Füllen Sie hierfür das Formular auf der Website aus.
Vy (Norwegen)
Folgen Sie den Schritten auf der Website des Beförderers. Vy wird sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Diese Antwort gilt ausschließlich für unsere Bahnrundreisen und nicht für einzelne Zugtickets, Bahnpässe, Städtereisen oder sonstige Angebote.