Ich möchte eine Entschädigung für eine Zugverspätung beantragen
Die allgemeine EU-Regelung lautet:
a) 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis einschließlich 119 Minuten;
b) 50 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.
Dies kann je nach Beförderer jedoch günstiger ausfallen. Es gibt auch Ausnahmen: Die Entschädigung gilt zum Beispiel nicht bei Unwettern, einer Pandemie oder einer anderen Form höherer Gewalt. Streiks fallen nicht unter diese Ausnahmen.
Wenn die Verspätung bereits vor der Reise bekannt ist und/oder eine pünktliche Ankunft mit einer alternativen Verbindung dennoch möglich ist, gilt die Entschädigung ebenfalls nicht.
Sie müssen keine Nachweise sammeln, sofern im jeweiligen Formular unten nichts anderes angegeben ist. Die Bahngesellschaften können anhand Ihrer Ticketnummer automatisch auslesen, ob Ihr Zug verspätet war. Es kann jedoch nicht schaden, dennoch einen Nachweis der Verspätung festzuhalten, zum Beispiel durch einen Screenshot der Reiseplaner-App, in der die Verspätung angezeigt wird, oder durch ein Foto einer elektronischen Anzeige im Zug oder am Bahnhof.
Entschädigung pro Beförderer beantragen: Prüfen Sie auf Ihrem Ticket, welche Bahngesellschaft angegeben ist.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Interrail-Pass reisen, beantragen Sie die Verspätungsentschädigung bei Interrail. Falls zutreffend, können Sie zusätzlich eine Erstattung, zum Beispiel für verfallene Sitzplatzreservierungen, bei der Bahngesellschaft der jeweiligen Reservierung beantragen.
Interrail:
Bei Interrail-Pässen ist die Entschädigung, sofern möglich, ein fester Betrag: 12 € bei Verspätungen von 60 bis 119 Minuten und 24 € bei Verspätungen von 120 Minuten oder mehr (exklusive Reservierungen oder anderer Kosten). Die maximale Erstattung beträgt 50 % des Passpreises. Sie können die Entschädigung über das Formular auf der Website beantragen. Interrail setzt sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Deutsche Bahn (Deutschland)
Folgen Sie den Schritten und füllen Sie das Formular auf der Website aus. Sie können die Entschädigung digital unter „Go to the order search for private customers“ beantragen, indem Sie sich mit der Referenznummer (Auftragsnummer) auf dem Ticket und Ihrem Nachnamen einloggen, oder indem Sie das Passenger Rights Form ausfüllen. Die DB setzt sich anschließend so schnell wie möglich wegen der Entschädigung mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben (Zug + Hotel, Rundreise), steht auf Ihrem Ticket kein Betrag. Dieses Feld können Sie im Formular leer lassen. Auch dann wird Ihr Antrag ganz normal bearbeitet.
Für diese Tickets gilt eine feste Erstattung:
Sparpreis Europa Touristik 10 € 2. Klasse und 15 € 1. Klasse
Flexpreis Europa Touristik 16 € 2. Klasse und 24 € 1. Klasse
Eurostar (Vereinigtes Königreich und Frankreich)
Füllen Sie das Formular auf der Website aus. Bitte beachten Sie: Eurostar erstattet ausschließlich in Form von Gutscheinen. Diese erhalten Sie nach der Antragstellung so schnell wie möglich per E-Mail.
NS (Niederlande)
Füllen Sie das Formular auf der Website aus.
ÖBB (Österreich)
Füllen Sie das Formular auf der Website aus. Die ÖBB setzen sich anschließend so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Renfe (Spanien)
Entschädigungen können bei Renfe ab 30 Minuten Verspätung beantragt werden. Dies ist über das Formular auf der Website möglich.
SBB (Schweiz)
Die Beantragung der Entschädigung muss für Tickets, die im Rahmen einer Rundreise ausgestellt wurden, durch Bahnreiseladen erfolgen.
Senden Sie bitte eine E-Mail mit Nachweisen der Verspätung an bahnrundreisen@bahnreiseladen.de.
TGV INOUI & Intercités (Frankreich)
Eine Entschädigung kann ab 30 Minuten Verspätung beantragt werden, sofern die Verspätung durch TGV selbst verursacht wurde. Füllen Sie hierfür das Formular auf der Website aus.
Trenitalia (Italien)
Eine Entschädigung kann ab 30 Minuten Verspätung für Frecce-Züge und ab 60 Minuten für andere Züge beantragt werden. Füllen Sie hierfür das Formular auf der Website aus.
SJ (Schweden)
Sie können eine Entschädigung über den Chat der Bahngesellschaft beantragen. Über die Hilfe-Funktion (?) öffnen Sie den Chat. Der digitale Mitarbeiter verbindet Sie mit einem echten Mitarbeiter, wenn Sie keine schwedische ID haben. Dieser Mitarbeiter kann den Antrag mit Ihnen bearbeiten.
ENTUR (Norwegen)
Die Entschädigung beantragen Sie bei dem jeweiligen Beförderer. Folgen Sie den Schritten auf der Website der Bahngesellschaft.
SJ Nord: Entschädigungsantrag per E-Mail an kundeservice@sj.no. Weitere Informationen auf der Website des ausführenden Beförderers.
Go-Ahead Nordic: Entschädigungsantrag per E-Mail an kundeservice@go-aheadnordic.no. Weitere Informationen auf der Website des ausführenden Beförderers.
Vy: Folgen Sie den Schritten auf der Website der Bahngesellschaft: Claim-Seite.
Diese Antwort gilt ausschließlich für unsere Bahnrundreisen und nicht für einzelne Zugtickets, Bahnpässe, Städtereisen oder sonstige Angebote.